Bundesverband Medizintechnologie e.V.
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Bundesverband Medizintechnologie e.V. Reinhardtstr. 29 b D - 10117 Berlin Tel. (030) 246 255 - 0 Fax. (030) 246 255 - 99 E-Mail: info@medtech-kompass.de |
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13. März 2008
Spenden und Geschenke an medizinische Einrichtungen ist das Schwerpunktthema der soeben erschienenen zweiten Depesche
des „MedTech Kompass“. Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed,
will mit dieser Anfang des Jahres gestarteten Informationskampagne
Orientierung für eine transparente und gute Zusammenarbeit zwischen
Industrie, medizinischen Einrichtungen und Ärzten geben. „Wir werben mit
dem MedTech Kompass aber auch für die Etablierung fester
Ansprechpartner in Kliniken und Unternehmen und damit für die Entstehung
eines neuen Netzwerkes für Healthcare Compliance mit optimierten
Kommunikationswegen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied
Joachim M. Schmitt.
Mit einer eigenen Webseite, einem Informationsflyer und regelmäßigen
Newslettern informiert der BVMed anhand von klaren Prinzipien und
Praxisbeispielen über die bestehenden Handlungsempfehlungen zur
Zusammenarbeit im Gesundheitsmarkt. Alle Informationen und Materialien
können im Internet unter www.medtech-kompass.de abgerufen werden.
Die Zusammenarbeit zwischen Industrie und medizinischen Einrichtungen
ist nicht nur politisch erwünscht. Sie ist auch zwingend notwendig, um
eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Patienten
sicherzustellen. Diese Kooperationen sind unter Einhaltung
entsprechender rechtlicher Anforderungen erlaubt. Um das Vertrauen der
Öffentlichkeit in die Funktionsfähigkeit dieser Kooperationen zu
erhalten, ist es geboten, im gemeinsamen geschäftlichen Umgang
grundlegende Verhaltensnormen einzuhalten. Alle Beteiligten haben nicht
nur eine rechtliche, sondern auch eine gesellschaftliche Verpflichtung.
Das Fokus-Thema der aktuellen Depesche polarisiert. Der Umgang mit
Spenden und Geschenken wirft bei vielen Beteiligten oftmals Fragen auf.
Neben Nachrichten und einem Interview mit dem Ärztlichen Direktor und
Vorsitzenden des Vorstandes des Universitätsklinikums Hamburg Eppendorf
(UKE), Prof. Dr. Jörg F. Debatin, enthält die
vierseitige Depesche zusätzlich praktische Tipps zum Umgang mit
Geschenken und wichtige Hinweise zur Spendenannahme. Beginnend mit der
aktuellen Ausgabe wird die MedTech Kompass-Depesche um das Beiblatt Musterverträge
erweitert. Hier werden juristische Hinweise und konkrete
Formulierungshilfen gegeben. Begonnen wird die Reihe mit einer
Beispielvereinbarung zum Thema „Geldspende“.
Spenden sind Zuwendungen, die unabhängig von einer Gegenleistung gewährt
werden. Die im Bereich Medizinprodukte tätigen Unternehmen werden auch
in Zukunft grundsätzlich bereit sein, förderungswürdige Projekte ihrer
Kunden zu unterstützen. Die Geschäftspartner haben hierbei gemeinsam
darauf zu achten, dass die vorgegebenen formalen Voraussetzungen
eingehalten werden. Spenden können daher auf Antrag nur für bestimmte
medizinische oder wissenschaftliche Zwecke oder Produkte gewährt werden.
Der Antrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Dienstherren oder der Klinikverwaltung. Die Auszahlung erfolgt seitens
des Unternehmens nie an Mitarbeiter einer medizinischen Einrichtung,
sondern ausschließlich auf eigens dafür eingerichtete Drittmittelkonten
der medizinischen Einrichtung. Selbstverständlich muss im Zuge der
Dokumentation der Zweck dieser Zuwendung immer schriftlich vermerkt
werden.