Bundesverband Medizintechnologie e.V.
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05. Februar 2010
Düsseldorf/Berlin. Aufklärung und ein gutes internes
und externes Informationsmanagement erhöhen die Sicherheit bei
Kooperationen im Gesundheitsmarkt. Sinnvoll und hilfreich ist hier die
Einrichtung eines Compliance-Programms und die Benennung eines
Verantwortlichen für Healthcare Compliance. Das war eine der
Kernbotschaften der Healthcare Compliance-Schulung von MedInform in
Zusammenarbeit mit dem MedTech Kompass mit dem Titel „MedTech Kompass
Healthcare Compliance-Schulung für Unternehmen und medizinische
Einrichtungen“ am 4. Februar 2010 in Düsseldorf. Die erste
Schulungs-veranstaltung zum Thema beleuchtete die Theorie und praktische
Umsetzung auf Seiten der Unternehmen und der Kliniken. Die nächste
Schulung findet am 21. Oktober 2010 in Hamburg statt.
Der medizintechnische Fortschritt braucht die Zusammenarbeit von
Unternehmen und medizinischen Einrichtungen. Wichtig ist dabei, dass die
Kooperationspartner über die Regeln und Grenzen ganzheitlich informiert
sind. „Oberstes Ziel muss es sein, zu vermeiden unter
Korruptionsverdacht zu geraten. Denn schon hier entstehen hohe
persönliche Belastungen sowohl finanziell als auch zeitlich,
Reputationsverlust und Wettbewerbsnachteile“, stellte
BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt in seinem Eingangsvortrag
heraus. Das Thema Healthcare Compliance hat sich deshalb in den letzten
Jahren zu einem wichtigen Bestandteil des Praxisalltages entwickelt.
„Wir brauchen aber noch mehr Aufklärung über die zulässigen
Kooperationsmög-lichkeiten“, betonte Manfred Mieskes von Johnson &
Johnson. Die Einrichtung und Umsetzung eines Compliance-Systems
verringere nicht nur das Risiko des Korruptionsverdachts, sondern
schaffe MedTech-Unternehmen auch einen nicht unerheblichen Mehrwert
gegenüber den Kunden. Ullrich Ograbeck, Leiter der Stabsstelle Interne
Revision und Antikorruptionsbeauftragter der Universitätsklinik
Göttingen, sieht noch Herausforderungen in der internen und externen
Aufklärungsarbeit, solange die Grundprinzipien nicht allen Beteiligten
vollständig bekannt sind.