Bundesverband Medizintechnologie e.V.
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17. Dezember 2010
BVMed-Pressemeldung Nr. 98/10
Berlin. Die neue Rechtsprechung zur „Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr“ ist Fokus der aktuell erschienenen 12. Depesche des MedTech Kompass. Denn erstmalig wurde im Februar 2010 der § 299 des Strafgesetzbuches (StGB) auch auf die im niedergelassenen Bereich tätigen Vertragsärzte angewendet. Derzeit gibt es noch eine Reihe offener Fragen wie das geltende Recht auszulegen ist, beispielsweise ob der niedergelassene Arzt ein „Beauftragter“ der Krankenkassen ist. Beste Prävention ist die Befolgung der vier bekannten Grundprinzipien: Trennungs-, Transparenz-, Äquivalenz- und Dokumentationsprinzip. Der Kodex Medizinprodukte unterscheidet bereits heute zu Recht nicht zwischen niedergelassenen Ärzten und denen, die Amtsträger sind. Die MedTech Kompass-Depesche gibt Orientierung, wie sich die Kooperationspartner bei der Zusammenarbeit richtig verhalten. Die BVMed-Präventionskampagne MedTech Kompass unterstützt die Unternehmen und medizinischen Anwender durch Aufklärung, die notwendige Zusammenarbeit sicher und transparent zu gestalten.
Konferenzbericht: „Netzwerke stärken MedTech-Innovationen“
Der Austausch zwischen Medizinern, Wissenschaft und Industrie ist für
die Stärkung des Forschungsstandortes Deutschland wichtig. Das machte
die Konferenz „Patientensicherheit, Innovationen und Healthcare
Compliance – erfolgreich vernetzt!“ Ende November in Berlin deutlich.
Die Depesche fasst die Vorträge zusammen.
Expertenkommentar aus dem Unternehmen
Carsten Clausen, Rechtsanwalt und Geschäftsbereichsleiter beim
MedTech-Unternehmen B. Braun Melsungen und BVMed-Vorstandsbeauftragter
für Healthcare Compliance, kommentiert die neue Rechtsprechung zum § 299
StGB und die erste nicht rechtskräftige Verurteilung auf diesem Gebiet.
Die 12. Depesche online finden Sie hier.